11151 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020, das IQS-Gesetz, das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden
Mit vorliegendem Beschluss des Nationalrates wird
- die Grundlage für die stufenweise Ausrollung der Individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) – eines Instruments der pädagogischen Diagnostik – geschaffen,
- die Möglichkeit des Austausches schülerbezogener Daten zur Teilnahme an der Sommerschule zwischen Schulbehörde, Sommerschule und Stammschule geschaffen,
- die Abfrage des Finanzamtes Österreich aus den lokalen Evidenzen (§ 5 BilDokG) zu Zwecken der Prüfung der Berechtigung zum Bezug der Familienbeihilfe legitimiert,
- eine Erweiterung der bisherigen Ausbildungsabschlüsse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen um den Abschluss des „Hochschullehrganges Quereinstieg Elementarpädagogik“ an den PH, sowie
- eine Abgeltung der steigenden Mehrbelastung der Lehrpersonen als Prüferinnen und Prüfer bei Externistenprüfungen gemäß § 11 Abs. 4 und 5 SchPflG sowie eine Abgeltung der Mitwirkung der Mitglieder der Zertifizierungskommission gemäß § 38 Abs. 5 VBG und § 3 Abs. 5 LVG am Eignungsfeststellungsverfahren zum Quereinstieg in den Lehrberuf im Bereich der Allgemeinbildung erfolgen.
Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2022 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Florian Krumböck, BA.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Doris Hahn, MEd MA und Mag. Daniela Gruber-Pruner.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Florian Krumböck, BA gewählt.
Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 12 19
Florian Krumböck, BA Christoph Steiner
Berichterstatter Vorsitzender