11152 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das OeAD-Gesetz geändert wird

Die OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung wurde mit der Umsetzung der EU-Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps im Zeitraum 2021 – 2027 sowie mit dem Abschluss der Vorgängerprogramme beauftragt.

Die nationalen Behörden im Sinne der EU-Verordnungen sind die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) für alle Bildungsbereiche von Erasmus+, die Staatssekretärin oder der Staatssekretär für Jugend, die oder der gemäß Art. 70 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 78 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz vom Bundespräsidenten ernannt und zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung dem Bundeskanzler zugeordnet und mit der Besorgung der Angelegenheiten der Jugend betraut (BKA) ist, für den Jugendbereich sowie die Bundesministerin oder der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) für den Sportbereich.

Aufgrund der neuen Verantwortungsbereiche wird der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler als derzeit für die Angelegenheiten der Jugend zuständigem Regierungsmitglied das Vorschlagsrecht für ein Aufsichtsratsmitglied zugewiesen, weil hier anders als im Bereich Sport bereits substantielle nationale Mittel für die Kofinanzierung zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus werden mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates Redaktionsversehen behoben sowie legistische Anpassungen durchgeführt, um die Les- und Handhabbarkeit des OeAD-Gesetzes weiter zu erhöhen.

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Florian Krumböck, BA.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Florian Krumböck, BA gewählt.

Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 12 19

                         Florian Krumböck, BA                                                       Christoph Steiner

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender