11153 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Covid-19-Lagers und über die Verfügung über Bundesvermögen bei Abgabe aus diesem Lager geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 17. November 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem vorliegenden Initiativantrag werden die nachstehenden Ziele verfolgt:

Zu Z 1 (§ 2 Abs. 2 COVID-19-Lagergesetz):

Das COVID-19-Lagergesetz tritt mit 31.12.2022 außer Kraft. Damit gibt es keine Rechtsgrundlage mehr zur Bewirtschaftung des Bundeslagers. Aufgrund des Andauerns der Pandemie ist zur Sicherstellung der ständigen Verfügbarkeit einer kritischen Anzahl an Produkten im COVID-19-Lager eine Verlängerung um ein weiteres Jahr erforderlich. Durch den neuen Abs. 2 soll die Kostentragung über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds auch für das Jahr 2023 festgelegt werden.

Zu Z 2 (§ 3 Abs. 2 COVID-19-Lagergesetz):

Durch den eingefügten Satz in § 3 Abs. 2 wird die Gruppe der Bedarfsträger, an die eine unentgeltliche Abgabe von nicht mehr benötigten Gütern im Inland bzw. an inländische Bedarfsträger, ohne dass ein Engpass oder ein Ausfall etablierter Beschaffungswege vorliegen muss, um weitere Einrichtungen erweitert (z.B.: NGOs, andere Einrichtungen wie Krankenanstalten oder Sozialeinrichtungen). Somit kann eine bessere Verteilung vor Ablauf der Waren erzielt werden, um eine Vernichtung möglichst hintanzuhalten.

Zu Z 3 (§ 4 Abs. 2 COVID-19-Lagergesetz):

Die Rechtsgrundlage wird bis 30.06.2023 verlängert, um weiterhin einen Bundes-Notvorrat an Schutzausrüstungen und medizinischen Produkten verfügbar zu haben, um im Fall von Engpässen oder Bedarfsspitzen diese für einen bestimmten Zeitraum ausgleichen und somit auch dem temporären Ausfall etablierter Beschaffungswege bestmöglich entgegenwirken zu können. Ziel des COVID-19-Lagers ist die Bereithaltung eines „Notvorrats“ für die Dauer der aktuellen Pandemie, welche nach wie vor noch anhält.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 12 19

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                              Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender