11159 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direkt­investitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG) geändert wird

Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 18. November 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dieser Änderung wird die in der Stammfassung enthaltene Regelung, nach der Teil 1 Z 6 der Anlage am 31. Dezember 2022 außer Kraft tritt, geändert. Damit wird sichergestellt, dass Direktinvestitionen in Forschung und Entwicklung in den Bereichen Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung bis 31. Dezember 2023 den bisherigen Genehmigungspflichten unterliegen.

Die Bestimmung in Anlage Teil 1 Z 6 regelt, dass Direktinvestitionen in Forschung und Entwicklung in den Bereichen Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung geneh­migungs­pflichtig sind, wenn diese einen Mindestanteil an den Stimmrechten von 10%, 25% und 50% am Zielunternehmen erreichen.

Vor allem die COVID-19-Krise, aber auch die Energiekrise und die russische Invasion in der Ukraine haben den Bedarf nach dem Schutz der Versorgungssicherheit in besonders sensiblen Bereichen auf­gezeigt und verdeutlichen die Relevanz der Aufrechterhaltung einer derartigen Regelung.

Aus dem ersten Tätigkeitsbericht der Investitionskontrolle (III-584 d.B. XXVII. GP) des BMDW geht hervor, dass vor allem die Sparten Gesundheit, Energie, Chemie und Informationstechnik von der Genehmigungspflicht betroffen sind. Um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in diesen sensiblen Bereichen auch künftig zu gewährleisten und zu verhindern, dass Direktinvestitionen zu einem Abwan­dern wichtiger und versorgungskritischer österreichischer Unternehmen führen, sind diese Direkt­investitionen wie bisher zu genehmigen.

Weiters soll spätestens ein halbes Jahr vor Auslaufen dieser Bestimmung erneut eine Evaluierung durchgeführt werden, um festzustellen, ob diese Schwelle beibehalten werden soll oder für diesen Bereich eine Unterstellung unter die 25%-Schwelle im Interesse der Sicherheit und öffentlichen Ordnung ausreichend ist.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 12 19

                        Alexandra Platzer, MBA                                                           Sonja Zwazl

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende