11160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert werden

Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 18. November 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Energiepreise in Europa sind infolge des Wirtschaftsaufschwungs nach dem Zurückfahren von Einschränkungen infolge der COVID-Pandemie und aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine in den letzten Wochen und Monaten signifikant gestiegen. Die sich daraus ergebende besondere Belastung war für die Unternehmen nicht vorhersehbar. Davon besonders betroffen sind energieintensive Unternehmen, die einen sehr hohen Energieverbrauch haben. Vor diesem Hintergrund sollen Anteile der Mehraufwendungen für die Energiepreise (Treibstoff, Strom und Gas) teilweise mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz gefördert werden, damit die Liquidität der Unternehmen aufrechterhalten werden kann.

Zur Unterstützung der Unternehmer soll durch dieses Bundesgesetz die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bilanzbuchhalter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer berechtigt sind, die Unternehmer in Angelegenheiten der Förderungen nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz und der aufgrund des § 5 UEZG erlassenen Förderrichtlinien zu beraten und zu vertreten und Bestätigungen und Feststellungen auszustellen.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 12 19

                        Alexandra Platzer, MBA                                                           Sonja Zwazl

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende