11164 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 18. November 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe soll weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes ermöglichen. Der Grenz­betrag von 7.600 Euro pro Kalenderjahr reicht für 2023 nicht mehr aus, weshalb eine Anpassung des Grenzbetrages erfolgt. Bei der Ermittlung der Grenzbetrages ist die im KBGG zur Gleichbehandlung aller Einkunftsarten festgelegte Berechnungsmethode (2022: 485,85 Euro mal 12 minus 132 Euro Werbungs­kostenpauschale plus 30%) anzuwenden. Bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrages wäre im Jahr 2023 eine geringfügige Beschäftigung aufgrund der Aufwertung im ASVG ohne Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr möglich.

Da die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld-Konto von 16.200 Euro auf 18.000 Euro erhöht wurde (Teuerungs-Entlastungspaket III), war auch die Zuverdienstgrenze für den zweiten Elternteil bei der Beihilfe entsprechend zu erhöhen.

Die Novelle führt weder zu Mehrkosten noch zu Minderausgaben, da Eltern sich an die jeweilige Zuverdienstgrenze anpassen, um das Kinderbetreuungsgeld beziehen zu können bzw. um allfällige Rückforderungen zu vermeiden.

Aufgrund der parallelen Umsetzung der letzten beiden Novellen zum KBGG kam es zu Doppel­bezeichnungen bei den Absätzen in § 50 Abs. 29ff, diese falsche Nummerierung der Absätze ist nun zu korrigieren.

In § 50 Abs. 35 wird zusätzlich ein redaktionelles Versehen beseitigt und § 8b Abs. 2 ergänzend hinzugefügt.“

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.


Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 12 19

                              Ferdinand Tiefnig                                                        Heike Eder, BSc MBA

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende