11166 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Tourismus, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Filmstandortgesetz 2023 erlassen wird und das Filmförderungsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden

Das Regierungsprogramm 2020-2024 sieht eine Stärkung des Filmstandorts Österreich vor, welche mittels Anreizsystem für nationale und internationale Filmproduktionen erreicht werden soll. Anreiz­systeme spielen im zunehmend globalisierten und wettbewerbsintensiven Filmsektor eine wesentliche Rolle. Sie liefern den produzierenden Unternehmen Finanzierungsbestandteile und bilden entscheidende Faktoren bei der Frage, wo Produktionen abgewickelt werden. So setzen zahlreiche europäische Staaten Anreizsysteme als strategische Instrumente ein, um Wertschöpfung vor Ort zu steigern, Film-Investitionen aus dem Ausland anzuziehen, qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen sowie Produktions­infrastruktur und digitale Expertise in einem wesentlichen Wachstumsfeld der Kultur- und Kreativ­wirtschaft nachhaltig aufzubauen.

Das Fehlen eines solchen effektiven Instruments in Österreich verhindert bislang, dass Unternehmen und im Film- und Medienbereich Tätige vom enormen weltweiten Wachstumsschub des audiovisuellen Sektors ausreichend profitieren können. Die vorhandenen Förderinstrumente fokussieren auf nationale Kino- und Fernsehfilme und sind daher in der bestehenden Form nicht in ausreichendem Maße geeignet, um insbesondere für global agierende Streaming-Konzerne Wirkung zu entfalten.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt zur Verbesserung der Struktur der österreichischen Filmförderlandschaft und Filmwirtschaft bei. Durch die neuen Förderungsprogramme FISA+ und ÖFI+ werden die Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft erneuert, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der filmwirtschaftlichen Unternehmen erhalten und gefördert sowie nachhaltige Impulse für den Filmproduktionsstandort Österreich gesetzt.

Zu Art. 1 (Filmstandortgesetz 2023):

Zur Unterstützung der österreichischen Filmwirtschaft bei der erfolgreichen Umsetzung von nationalen und internationalen Filmproduktionen wurde das seit 2010 bestehende Förderungsprogramm „Filmstand­ort Österreich“ (FISA) im Jahr 2014 gesetzlich verankert. Nunmehr wird die Filmförderung in Österreich auf neue Beine gestellt. Unter dem Namen „FISA+“ werden künftig internationale Filme, Serien und Serien­folgen sowie österreichische, nicht im Auftrag von Sendern oder Videoabrufdiensten hergestellte Filme, Serien und Serienfolgen gefördert. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei der Umsetzung von Film­produktionen ist Planungssicherheit in Bezug auf die Finanzierung von Projekten ein wesentlicher Faktor für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs als Filmproduktionsstandort. Der Gesetzesbeschluss wird die Rahmenbedingungen für die Filmförderung in Österreich weiter verbessern und die Planungs­sicherheit für die betroffene Branche durch die Verankerung einer wichtigen zusätzlichen Säule im öster­reichischen Filmförderungssystem gewährleisten. Somit kann der Gesetzesbeschluss zur Verbesserung der Struktur der österreichischen Filmförderlandschaft und Filmwirtschaft beitragen. Durch das För­derungs­programm FISA+ werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft verbessert, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der filmwirtschaftlichen Unternehmen erhalten und gefördert sowie nachhaltige Impulse für den Filmproduktionsstandort Österreich gesetzt. Für die Notifizierung der geltenden Fassung der Förderungsrichtlinien „Filmstandort Österreich“ bei der Europäischen Kommission wurde im Jahr 2013 eine Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) erstellt. Bei sämtlichen zukünftigen Änderungen der Richtlinien wird jeweils eine eigene WFA erstellt.

Zu Art. 2 (Änderung des Filmförderungsgesetzes):

Unter dem Namen „ÖFI+“ werden die Rahmenbedingungen für das Kinofilmschaffen in Österreich verbessert und die Planungssicherheit für die betroffene Branche wird durch die Verankerung einer zusätzlichen Säule im Österreichischen Filminstitut („Förderungen nach dem Standortprinzip“) gewähr­leistet. Die dadurch ermöglichte vielfältige Produktions- und Verleihtätigkeit erhöht die Wertschöpfungs­effekte in Österreich.

Im Übrigen erfolgen mit dieser Novelle redaktionelle Änderungen, insbesondere Anpassungen an die neue Rechtschreibung, Anpassungen der Geschlechterbezeichnungen und Anpassungen der Ressort­bezeichnungen an das Bundesministeriengesetz 1986 – BMG, BGBl. Nr. 76/1986 idF BGBl. I Nr. 98/2022.

Zu Art. 3 (Änderung des KommAustria-Gesetzes):

Die Änderung dient der Sicherstellung, dass Vorhaben, die Fördermittel nach dem Filmstandortgesetz 2023 erhalten, auch nach den Bestimmungen für den Fernsehfonds Austria gefördert werden können.

 

Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Marco Schreuder.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Eva Prischl, Andrea Kahofer, Mag. Christian Buchmann, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Michael Bernard und Christoph Stillebacher.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Marco Schreuder gewählt.

Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 12 19

                               Marco Schreuder                                                 Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende