11178 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz geändert wird
Die Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Mag. Georg Bürstmayr, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 18. November 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Um ein höheres Maß an interdisziplinärer und multiprofessioneller Expertise sowie Pluralität und Diversität in der Zusammensetzung der beim Bundesminister für Inneres eingerichteten unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz (§ 17a Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz – SNG, BGBl. I Nr. 5/2016) zu gewährleisten, soll diese – statt aus drei – aus fünf unabhängigen und weisungsfreien Personen bestehen.“
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Februar 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Markus Stotter, BA.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Markus Stotter, BA gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 02 14
Markus Stotter, BA Mag. Harald Himmer
Berichterstatter Vorsitzender