11179 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft genehmigt wird und das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energie­kostenzuschussgesetz – UEZG) geändert werden

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 15. Dezember 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Artikel 1

Zu Z 1:

Es wird nur die Wortfolge „in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.

Zu Artikel 2

Zu Z 1:

Es handelt sich nur um eine redaktionelle Anpassung.“

 

Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde – auszugsweise – wie folgt begründet:

Allgemeiner Teil

 

Der Krieg in der Ukraine hat mitunter gravierende Auswirkungen auf große Teile der österreichischen Wirtschaft. Im europäischen Kontext sind die Mitgliedstaaten von der Energiekrise unterschiedlich stark betroffen. Es ist zu erwarten, dass die steigenden Energiepreise in 2023 noch stärker schlagend werden und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Österreich beeinträchtigen. Insbesondere im Verhältnis zu Haupthandelspartner Deutschland gilt es, in besonderem Maße für die im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen ein Level Playing Field sicherzustellen und Wettbewerbsnachteile hintanzuhalten. Daher scheint es nach den Ankündigungen der deutschen Bundesregierung betreffend Unterstützungsleistungen für die deutsche Wirtschaft in der Energiekrise notwendig, die bestehenden Hilfsmaßnahmen in Österreich zu verlängern und auszuweiten. Die österreichische Bundesregierung hat sich in diesem Zusammenhang darauf geeinigt, den ‚Energiekostenzuschuss für Unternehmen‘ (nunmehr ‚Energiekostenzuschuss 1‘) um das vierte Quartal bis Ende 2022 zu verlängern und in 2023 als ‚Energiekostenzuschuss 2‘ neu aufzulegen. Darüber hinaus gefährden die zum Teil außergewöhnlich stark gestiegenen Energiepreise die Geschäftsmodelle von Kleinst- und Kleinunternehmen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen und die Preisanstiege nicht oder nur eingeschränkt in den Preisen weitergeben können. Die Kostenbelastung aufgrund steigender Energiepreise sollte auch für kleine Unternehmensgrößen zumindest teilweise abgefedert werden, damit die Unternehmenssubstanz einer Volkswirtschaft erhalten bleibt und gerade in ländlichen Regionen Arbeitsplätze nicht verloren gehen. Im UEZG werden nunmehr die Ergänzungen und Erweiterungen der Unterstützungsleistungen im Bereich Energie nachgezeichnet.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Februar 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Klara Neurauter, Sonja Zwazl, Michael Bernard und Ing. Eduard Köck.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 02 14

                              Ing. Eduard Köck                                                                   Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender