11180 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz – FFGG) geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (3085/A) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft genehmigt wird, und das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert werden, hat der Budgetausschuss am 24. Jänner 2023 auf Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz – FFGG) geändert wird, zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Dieser Antrag steht in engem inhaltlichem Zusammenhang mit dem Initiativantrag zum UEZG. Hintergrund ist die gesetzliche Zweckgebundenheit der FFG gem. § 3 FFGG und die damit verbundenen rechtlichen Vorgaben. Darüber hinausgehende Förderleistungen wie aktuell der Energiekostenzuschuss  erweitern die Aufgabengebiete der FFG (bisher: Forschung, Technologie, Entwicklung, Innovation und Digitalisierung). Deswegen muss dies im Gesetz geändert werden (§ 3 Abs. 1 sowie Abs. 2 Z 9).“

Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

Die vorgeschlagene Änderung im Text des neuen §5 Abs.2 soll bewirken, dass das Kerngeschäft der FFG, nämlich die Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung, Innovation und Digitalisierung, nicht eingeschränkt wird. Die Notwendigkeit einer expliziten einvernehmlichen Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für Beauftragungsverträge wäre nur für außerhalb dieses Kerngeschäfts gelegene Abwicklungen gem. §3 Abs. 2 Z 9 FFGG notwendig.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Februar 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard und MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 02 14

                              Ing. Eduard Köck                                                                   Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender