11195 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen

über den Sonderbericht der Volksanwaltschaft betreffend "NGO-Forum Soziale Grundrechte" (III-797-BR/2022 d.B.)

Die Grund- und Menschenrechte sind prägende Elemente eines jeden Rechtsstaats. Wenn von den Menschenrechten die Rede ist, geht es meistens um die politischen Bürgerrechte. Weniger bekannt ist, dass es auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte gibt. In vielen Staaten sind sie auch in den jeweiligen Verfassungen verankert. Österreich ist das einzige EU-Land, wo das nicht der Fall ist. Unser Verfassungsrecht enthält weder soziale Grundrechte, noch eine Sozialstaatsklausel oder einen speziellen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen.

Diskussionen gab es immer wieder, etwa 2003 und 2004 beim Österreich-Konvent. Die Verankerung sozialer Grundrechte scheiterte aber bislang regelmäßig an der politischen Konsensfähigkeit. Nun hat sich auch die Bundesregierung in ihrem Programm die „Erarbeitung eines umfassenden österreichischen Grundrechtskatalogs und Prüfung einer allfälligen Erweiterung des Grundrechtsschutzes“ vorgenommen. Dazu leistet natürlich auch die Volksanwaltschaft als Österreichs Haus der Menschenrechte einen Beitrag.

Sie hat daher, nach einer längeren Pandemie-bedingten Pause, wieder zu einem NGO-Forum eingeladen, um gemeinsam mit der Zivilgesellschaft dieses gesellschaftspolitisch und menschenrechtlich so wichtige Thema zu vertiefen. Anhand der Themenfelder Armutsvermeidung, Gesundheit, soziale Absicherung (Arbeitslosigkeit, Alter, Unfall), Wohnen/Obdachlosigkeit, Daseinsvorsorge sowie Bildung wurde über Sinnhaftigkeit bzw. Ausgestaltung neuer, sozialer Grundrechte und deren Verankerung in der österreichischen Verfassung beraten.

Die Ergebnisse des NGO-Forums liegen in diesem Sonderbericht gesammelt vor.

 

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 12. April 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner und das Mitglied der Volksanwaltschaft Mag. Bernhard Achitz.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.


Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den Sonderbericht der Volksanwaltschaft betreffend "NGO-Forum Soziale Grundrechte" (III-797-BR/2022 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2023 04 12

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                      Andrea Michaela Schartel

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende