11196 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen
über den Sonderbericht der Volksanwaltschaft betreffend "Terroranschlag 2. November 2020" (III-800-BR/2022 d.B.)
Der Abend des 2. November 2020 gehört wohl zu jenen Tagen, bei denen sich viele Menschen, besonders Wienerinnen und Wiener, daran erinnern, wo sie sich aufhielten und was sie taten. Er fand ein jähes Ende, als ein gewaltbereiter Anhänger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ im Zentrum Wiens einen Terroranschlag verübte und in einer der beliebtesten Lokalmeilen Wiens wahllos vorübergehende Personen und Lokalgäste tötete und zum Teil schwer verletzte.
Das rasche Einschreiten der Polizei verhinderte weitere Opfer und wurde auch über die Landesgrenzen hinaus als positives Beispiel effizienten Polizeihandelns bei der Terrorbekämpfung anerkannt. Dieser positiven Bewertung kann sich die Volksanwaltschaft nur anschließen.
Doch bald tauchte in der öffentlichen Diskussion die Frage auf, ob der Anschlag nicht von Vornherein hätte verhindert werden können. Diese Frage steht im Zentrum des vorliegenden Berichts. Tragische Ereignisse wie die vom 2. November 2020 bewirken auch unvermeidlich einen starken Handlungsdruck auf Seiten der Politik und der zuständigen Behörden. Nicht selten wird versucht, Vollzugsdefiziten rasch durch legistische Maßnahmen und unter Zeitdruck durchgeführte Untersuchungen zu begegnen. Dagegen stellt die Volksanwaltschaft in diesem Bericht bewusst auf die Gesetzeslage zum Tatzeitpunkt und davor ab. Auch nahm die Berichtserstellung vergleichsweise lange Zeit in Anspruch, da möglichst konkret aufgezeigt werden soll, wo genau im System der Terrorbekämpfung die wesentlichen, so folgenschweren Fehler aufgetreten waren.
Nunmehr können die Ergebnisse dieser Untersuchung der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 12. April 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ferdinand Tiefnig und MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky sowie das Mitglied der Volksanwaltschaft Dr. Walter Rosenkranz.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.
Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den Sonderbericht der Volksanwaltschaft betreffend "Terroranschlag 2. November 2020" (III-800-BR/2022 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
Wien, 2023 04 12
Claudia Hauschildt-Buschberger Andrea Michaela Schartel
Berichterstatterin Vorsitzende