11200 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Tanja Graf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 1. Februar 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Z 1 (§ 1 Abs. 2 lit. k):
In Umsetzung des Artikel 12 der Massenzustrom-Richtlinie (Richtlinie 2021/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten) erhalten Vertriebene seit Kundmachung der Verordnung der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene (Vertriebenen-Verordnung – VertriebenenVO, BGBl. II Nr. 92/2022), Beschäftigungsbewilligungen auf der Grundlage des § 4 Abs. 3 Z 14 AuslBG in allen Branchen ohne Arbeitsmarktprüfung. Darüber hinaus werden alle Personen mit einem gültigen Ausweis für Vertriebene mit bedarfsgerechten Angeboten wie z. B. mehrsprachigen Informationsmaterialien, Deutschkursen und Kompetenzerhebungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt und auch aktiv auf offene Stellen vermittelt.
Mit der vorgeschlagenen Regelung sollen nun alle arbeitsmarktbehördlichen Hürden abgebaut werden. Aus der Ukraine Vertriebene, die nach der VertriebenenVO ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht haben und über einen Vertriebenenausweis verfügen, sollen generell vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen werden und damit bewilligungsfrei jede beliebige Beschäftigung aufnehmen können. Damit soll vor allem die Arbeitsmarktintegration jener Vertriebenen, die einen dauerhaften Verbleib am österreichischen Arbeitsmarkt anstreben, weiter beschleunigt werden. Mit dem Wegfall der Bewilligungspflicht wird allerdings auch die Vorab-Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen aufgegeben. Umso wichtiger ist es daher, über Kontrollen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) sicherzustellen, dass Vertriebene unter Einhaltung der Kollektivverträge und nach entsprechender Anmeldung zur Sozialversicherung zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Aufgrund der Ausnahmeregelung kann auch das bisherige, sehr präzise Monitoring des Beschäftigungszugangs der Vertriebenen über die Bewilligungsdaten des AMS nicht mehr weiterverfolgt werden. Künftig muss auf die monatlich veröffentlichten Meldedaten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger zurückgegriffen werden, die jedoch nur nach Nationalität, nicht aber auch nach dem Aufenthaltsstatus ausgewertet werden können.
Zu Z 2 (§ 12d):
Stammmitarbeiter sind Saisonarbeitskräfte, die vorher ausschließlich im Tourismus oder in der Land- und Forstwirtschaft in Bereichen beschäftigt waren, wo für die Erledigung der Arbeiten und in der betrieblichen Kommunikation keine besonderen Deutschkenntnisse erforderlich waren, und daher im Rahmen ihrer saisonalen beruflichen Tätigkeit oftmals keine selbständige Sprachverwendung aufbauen konnten. Bei der Gewährung der Rot-Weiß-Rot – Karte soll auf diesen Umstand Rücksicht genommen und das Niveau der nachzuweisenden Sprachkenntnisse von A2 auf A1 gesenkt werden.
Zu Z 4 (Anlagen A, B, C und D):
Beim Zulassungskriterium „Sprachkenntnisse“ sollen künftig in allen Kategorien der Rot-Weiß-Rot – Karte – unter Beibehaltung der jeweils maximal anrechenbaren Punkte – neben Deutsch und Englisch auch für die Sprachen Französisch, Spanisch und Bosnisch-Kroatisch-Serbisch (BKS) fünf Punkte vergeben werden können.“
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. April 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Michaela Schartel, Dr. Karlheinz Kornhäusl und Mag. Sascha Obrecht.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 04 12
Mag. Christine Schwarz-Fuchs Korinna Schumann
Berichterstatterin Vorsitzende