11203 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird

In Folge von Kritik der Europäischen Kommission an der Umsetzung des Art. 3 Abs. 1 lit. j der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung, ABl. Nr. L 88 vom 31.3.2017, S. 6 (in Folge „RL Terrorismus“), wird in § 278c StGB („Terroristische Straftaten“) ein neuer Tatbestand (Abs. 2a) vorgeschlagen, der die Drohung mit einer in § 278c Abs. 1 Z 1 bis 10 StGB bezeichneten Straftat mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bedroht, wenn diese Drohung mit der in § 278c Abs. 1 StGB genannten terroristischen Eignung und dem dort bezeichneten Vorsatz begangen wird.

In Bezug auf § 278c Abs. 1 Z 10 StGB soll klargestellt werden, dass – wie auch sonst – nur die Vorsatzvarianten der verwiesenen Delikte umfasst sind und gleichzeitig eine Ergänzung um strafbare Handlungen nach § 43 Sprengmittelgesetz 2010 – SprG vorgenommen wird.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. April 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Barbara Tausch.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Barbara Tausch gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 04 12

                                Barbara Tausch                                                     MMag. Elisabeth Kittl, BA

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende