11204 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2023 sowie dem Achtzehnmonats-Programm des französischen, tschechischen und schwedischen Ratsvorsitzes (III-815-BR/2023 d.B.)

Die Vorschau des Bundesministeriums für Justiz auf das Jahr 2023 enthält die gegenwärtig noch in Verhandlung stehenden EU-Dossiers sowie die im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2023 und im 18-Monats-Arbeitsprogramm der Triopräsidentschaft Frankreichs, der Tschechischen Republik und Schwedens angekündigten Vorhaben in der - nach derzeitigem Informationsstand – führenden Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz. Zur Jahreshälfte wird das Arbeitsprogramm der nachfolgenden Triopräsidentschaft Spaniens, Belgiens und Ungarns für den Zeitraum Juli 2023 bis Dezember 2024 erwartet.

In ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2023 unter dem Titel „Eine entschlossen und geeint vorgehende Union“ weist die Europäische Kommission auf die großen Krisen des Jahres 2022, die Aggression Russlands gegen die Ukraine, die Energie- und die Umweltkrise hin und hebt die Notwendigkeit des gemeinsamen, raschen Handelns hervor. Das Arbeitsprogramm für 2023 wird nach den Ausführungen der Kommission von drei Realitäten bestimmt. Die erste sei, dass Herausforderungen dieser Größenordnung nur gemeinsam angegangen werden können. Die zweite Realität sei, dass Europa den radikalen Wandel, der zu Beginn des Mandats der Kommission dargelegt worden sei, weiter beschleunigen müsse, sei es, um die Klima- und Naturkrise zu bewältigen, um die europäischen Volkswirtschaften und Demokratien widerstandsfähiger, die Industrien wettbewerbsfähiger und die Gesellschaften gerechter zu machen oder um die geopolitische Stellung Europas zu stärken. Die dritte Realität sei, dass die einzigartige Reihe von Krisen nicht mit einem "Business-as-usual"-Ansatz bewältigt werden könne. Es werde notwendig sein, weiterhin schnell zu reagieren, sowohl um zukünftige Herausforderungen zu antizipieren als auch um auf die dringendsten Bedürfnisse zu reagieren.

Das vom 1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2023 reichende 18-Monats-Arbeitsprogramm der Triopräsidentschaft Frankreichs, der Tschechischen Republik und Schwedens deckt sich in seiner Zielsetzung in vielen Bereichen mit der Agenda der Europäischen Kommission. Es hat die weitere Umsetzung der Strategischen Agenda des Rates für 2019-2024 im Auge und will die EU nach Innen sowie nach Außen stärken.

Soweit die im 18-Monats-Arbeitsprogramm angesprochenen Dossiers nicht bereits abgeschlossen sind, sind für das Bundesministerium für Justiz neben dem unverbrüchlichen Bekenntnis zur Förderung der Werte der EU und der Stärkung der Rechtstaatlichkeit in der Union die Ankündigung eines entschlossenen Vorgehens gegen alle Formen von Terrorismus, Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus und die Bemühungen um einen besseren Schutz der Opfer von Terrorismus von besonderer Relevanz. Hervorzuheben sind auch die Bemühungen um eine effizientere Bekämpfung des Menschenhandels. Der Dreiervorsitz arbeitet außerdem auf die Stärkung der E-Justiz hin und unterstützt die Entwicklung des digitalen Informationsaustauschs zwischen Justizbehörden. Ebenso im Fokus stehen die Bereiche Vermögensabschöpfung und Umweltkriminalität und eine Finalisierung der Vorschläge im Rahmen des „e-evidence“ Pakets unter umfänglicher Wahrung der Grundrechte.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 12. April 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Barbara Tausch.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig (dafür: V, S , G, dagegen: F) beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Barbara Tausch gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2023 sowie dem Achtzehnmonats-Programm des französischen, tschechischen und schwedischen Ratsvorsitzes (III-815-BR/2023 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2023 04 12

                                Barbara Tausch                                                     MMag. Elisabeth Kittl, BA

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende