11211 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz und das COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden Anpassungen der Regelungen zum häuslichen Unterricht an die Erfahrungen des Schuljahres 2022/23 vorgenommen und die Bezeichnungen der Unterrichtsgegenstände in der Vorschule an jene der Volksschule angepasst.

 

Im Zuge der Debatte im Unterrichtsausschuss des Nationalrates haben die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner und Mag. Sibylle Hamann, einen Abänderungsantrag eingebracht, der beschlossen wurde und wie folgt begründet war:

Zu Z 1 (Titel):

Es soll ein Schreibfehler (Hochschulgesetzes statt Hochschulgesetz) berichtigt werden.

Zu Z 2 (Artikel 1 – Änderung des Schulorganisationsgesetzes § 50 Abs. 4)

Die Einfügung soll sicherstellen, dass der fachliche Teil des Berufsschulunterrichts für Pflegeassistenzberufe, deren Berufsbild auf Regelungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beruht, von für dieses Berufsfeld ausgebildeten Personen unterrichtet wird. Damit soll im Sinne der Qualitätssicherung und des Patientenschutzes sichergestellt werden, dass auf den unterschiedlichen Ausbildungswegen einheitliche und bewährte Anforderungen erfüllt werden.

Zu Z 4 und 5 (Artikel 2 – Änderung des Schulunterrichtsgesetzes § 18 Abs. 14 und 15):

Das Wort jedenfalls soll zum Ausdruck bringen, dass zumindest einmal am Ende eines jeden Semesters eine MIKA-D Testung zu erfolgen hat. Es soll dadurch ermöglicht werden, dass die Feststellung des Sprachstandes und der erforderlichen Sprachkompetenz durch eine MIKA-D Testung stattfinden kann, wenn zu erwarten ist, dass diese (vorgezogene) Testung die Erfüllung des Lehrplans ergibt und in Folge eine Umstufung vorgenommen werden kann.

Zu Z 7 (Artikel 4 – Änderung des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes § 5 Abs. 4):

Die Regelung soll für den Berufsschulunterricht in Pflegeassistenzberufen eine effiziente Nutzung von Unterrichtsräumlichkeiten sicherstellen. Daher soll Berufsschulunterricht auch am Ort von Bildungseinrichtungen nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, die über die erforderliche Ausstattung verfügen, möglich sein.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. April 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Stillebacher.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner, Markus Leinfellner und Klara Neurauter.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Stillebacher gewählt.

Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 04 12

                          Christoph Stillebacher                                                        Christoph Steiner

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender