11212 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz – UFG geändert wird
Die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 1. März 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Z 1:
Es erfolgt eine rein redaktionelle Anpassung.“
Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:
„Zu Z 1 (§ 6a):
Die Kosten der Abwicklung der Förderungen und Aufträge, die Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020 – 2026 über Instrumente des Umweltförderungsgesetzes abgewickelt werden, sollen aus den nationalen Budgets (§ 6 Abs. 1b Z 2, Z 3 und Z 6) bedeckt werden. Die Mittel des ÖARPs können damit vollständig für die Bedeckung der Förderungen und Aufträge eingesetzt werden. Die Bedeckungsform folgt damit den im Rahmen der Instrumente des UFG abgewickelten Programmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Fonds für ländliche Entwicklung (ELER) bewährten Strukturen.
Zu Z 3 (Anhang):
Mit der Mitteilung der Kommission betreffend den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine – Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels, Nr. C(2023) 1711 final vom 9.3.2023, erfolgte dessen dritte Änderung. Im Zuge dieser Novelle wurde die Liste der förderungsfähigen Sektoren ausgeweitet. Dem folgend wird nunmehr auch die Liste der begünstigungsfähigen Sektoren ausgeweitet. Unverändert bleibt, dass die Förderung nicht auf Emissionshandels-Anlagen beschränkt ist, sondern auf das Auslösen und die Unterstützung transformatorischer Maßnahmen fokussiert. Folgerichtig bleiben die Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen Energieträger und die Aufbereitung von Kernbrennstoffen weiterhin nicht förderungsfähig.“
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. April 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 04 12
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA
Berichterstatterin Vorsitzende