11214 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert wird

Hauptgesichtspunkte des Beschlusses des Nationalrates:

Digitalisierung der Klausuren mit ortsunabhängiger Durchführung

Die Kandidaten werden die Klausuren künftig ortsunabhängig von ihrem eigenen Laptop oder PC durchführen können. Diese Vorgehensweise stellt auf den Universitäten bereits seit fast zwei Jahren die gängige Praxis dar. Durch die ortsunabhängige Durchführung entfallen lange Anfahrtswege und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird erleichtert. Um die Sicherheit der Prüfung zu gewährleisten, setzt die Kammer der Wirtschaftstreuhänder umfangreiche Begleitmaßnahmen, die in der Prüfungsordnung geregelt sind. Neben den üblichen technischen Sicherungsmaßnahmen wie ein Lock-down Browser werden Bild- und Tonaufzeichnungen während der Klausur durchgeführt. Zusätzlich wird ein Plagiatscheck durchgeführt und stichprobenartig nach der Klausur mündlich nachgefragt werden, um sicherzugehen, dass die Leistung eigenständig vom Kandidaten erbracht wurde. Um den Kandidaten die Umstellung auf den neuen Prüfungsmodus zu erleichtern, wird es von der Akademie der Wirtschaftstreuhänder ein breites Angebot an Vorbereitungsmaßnahmen geben. Während der Klausur stellt die Kammer der Wirtschaftstreuhänder einen Ansprechpartner für technische Fragen zur Verfügung. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der technischen Infrastruktur auf Kandidatenseite trägt allerdings der Kandidat selbst.

Durchführung der mündlichen Prüfungen per Videokonferenz

Eine Sonderregelung zu der Durchführung der mündlichen Prüfungen per Videokonferenz wurde im Zuge der Covid-19 Krise eingeführt. Da sich diese Maßnahme sehr bewährt hat, soll die Bestimmung ins Dauerrecht übergeleitet werden. Mündliche Wirtschaftsprüfer-Fachprüfungen, die vor der Sonderregelung nur in Wien abgehalten wurden, konnten mit dieser Maßnahme in allen Bundesländern abgehalten werden. Um die Eigenständigkeit der Leistung des Kandidaten zu gewährleisten, muss der Kandidat in die jeweilige Landesstelle kommen und ein Mitglied des Prüfungsausschusses beaufsichtigt den Kandidaten während der gesamten mündlichen Prüfung, die vor Ort durchgeführt wird. Die restlichen Kommissionsmitglieder werden per Videokonferenz dazu geschaltet.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. April 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 04 12

                       Ing. Isabella Kaltenegger                                      Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende