11227 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft
über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2023 betreffend ein Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts
Vor dem Hintergrund der Reform des europäischen Patentsystems und der Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts durch das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (BGBl. III Nr. 13/2022; im Folgenden: Übereinkommen) hat sich Österreich gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 20. Jänner 2015 (sh. Pkt. 15 des Beschl. Prot. Nr. 46) dazu entschlossen, eine Lokalkammer des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts zu errichten. Die Errichtung einer Lokalkammer eines internationalen Gerichts in Österreich trägt zur Stärkung des Amtssitzes Wien bei.
Der derzeit fragmentierte Patentmarkt und die beträchtlichen Unterschiede zwischen den nationalen Gerichtssystemen wirken sich nachteilig auf die Innovation aus. Mit der Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts wird einem langjährigen Wunsch der europäischen Wirtschaft Rechnung getragen. Es wird sichergestellt, dass die Patentinhaber und die Patentinhaberinnen ihre Patente vor einem einzigen Gericht – dem Einheitlichen Patentgericht – durchsetzen und verteidigen können.
Im Hinblick darauf, dass jeder Vertragsstaat, in dem eine Lokalkammer errichtet wird, während der ersten sieben Jahre eine Einrichtung und auch Verwaltungspersonal zur Verfügung stellt (vgl. Art. 37 Abs. 1 des Übereinkommens), wird die Lokalkammer in Österreich im Arbeits- und Sozialgericht Wien eingerichtet sein. Das Österreichische Patentamt wird zwei Personen als Verwaltungspersonal, eine Person für den IT-Support sowie HR-Personal für die Lokalkammer zur Verfügung stellen. Alle diese Personen werden nur einen Teil ihrer Arbeitszeit für die Agenden der Lokalkammer aufwenden.
Dem Einheitlichen Patentgericht, das in jedem Vertragsstaat Rechtspersönlichkeit genießt, sollen mit dem Protokoll im üblichen Rahmen Vorrechte und Befreiungen eingeräumt werden. Dazu gehören Regelungen über die Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten, der Befreiung des Gerichts und seiner Bediensteten von der nationalen Gerichtsbarkeit der Vertragsstaaten sowie Steuerbefreiungen. Das Einheitliche Patentgericht soll seine Arbeit im Frühjahr 2023 aufnehmen. Die Vorrechte und Immunitäten sollen dem Gericht und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Beginn an zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Mai 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber gewählt.
Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 05 09
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber Stefan Schennach
Berichterstatterin Vorsitzender