11235 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird
Die Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Dr. Astrid Rössler, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 12. Mai 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Allgemeiner Teil
In jedem Lebensmittel stecken wertvolle Ressourcen. Die Entsorgung von Lebensmitteln stellt eine Verschwendung dieser Ressourcen und eine enorme Umweltbelastung dar, die nicht mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft vereinbar ist.
Es wurde bereits viel Know-how für eine funktionstüchtige Logistik entwickelt damit Lebensmittel gerettet werden. Mit der freiwilligen Vereinbarung zur Weitergabe von Lebensmitteln wurden erste wichtige Schritte gesetzt. Auch Initiativen wie das Angebot von B-Ware in Filialen sowie die Wissensvermittlung und Weiterbildung zum Thema der Vermeidung von Lebensmittelabfällen stellen wichtige Maßnahmen zur Lösung des Problems dar.
Im Dezember 2022 wurde mit den betroffenen Wirtschaftskreisen sowie interessierten Vertretungen von karitativen Einrichtungen, NGOs und der Wissenschaft ein Round-Table zur Vermeidung der Vernichtung von genussfähigen Lebensmitteln abgehalten. Dabei wurden unter anderem fehlende Logistik, Koordinierung und Vernetzung als noch bestehende Hindernisse für die Weitergabe von Lebensmitteln identifiziert.
Mit dieser Novelle soll durch das Sichtbarmachen der Verwendung bzw. des Verbleibs von Lebensmitteln Transparenz geschaffen und damit weitere Potentiale zur Unterbindung der Vernichtung von Lebensmitteln aufgezeigt sowie neue Verwendungsmöglichkeiten für nicht vermarktbare Lebensmittel erschlossen werden.
Besonderer Teil
Zu Z 1 bis 5 (§ 11a):
Der Lebensmitteleinzelhandel und der Lebensmittelgroßhandel ab einer bestimmten Größe sollen hinsichtlich der unentgeltlichen Weitergabe und Entsorgung von Lebensmitteln einer Transparenzregelung unterliegen. Jedenfalls sollen Mikrounternehmen und Lebensmittelproduzenten, die durch Direktabsatz Lebensmittel vertreiben (zB Bauern) nicht erfasst werden.
Die Meldungen sollen vierteljährlich, erstmals für das vierte Kalenderquartal 2023, bis zum 10. Februar 2024 erfolgen.“
Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:
„Es handelt sich um die Beseitigung eines redaktionellen Versehens.“
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Juni 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard, Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA und Andrea Michaela Schartel.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross gewählt.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 06 05
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross Dominik Reisinger
Berichterstatter Vorsitzender