11237 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 1. Juni 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 25. Mai 2023 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise - wie folgt begründet:
„Allgemeiner Teil
Zitierungen von Paragrafen des 1. und 2. Teils sowie der Anhänge I bis V ohne Gesetzesangabe beziehen sich auf das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014, in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2020. Zitierungen von Paragrafen des 3. Teils ohne Gesetzesangabe beziehen sich auf das EEffG in der Fassung des BGBl. xxx/2023.
Das EEffG ist in wesentlichen Teilen bis Ende des Kalenderjahres 2020 befristet. Die zwingend erforderlichen Änderungen resultieren im Wesentlichen aus der Nichtumsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2018/2002/EU zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU, ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 210. Mit Mahnschreiben der Europäischen Kommission (EK) vom 20.11.2020 wurde gegen Österreich das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2020/0498 eingeleitet. Die Frist zur begründeten Stellungnahme ist nach Ablehnung der Fristverlängerung durch die EK abgelaufen. Eine rasche Beschlussfassung dieses Bundesgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2018/2002/EU ist alternativenlos.
1. Hauptgesichtspunkte
Das EEffG ist in wesentlichen Teilen bis 31. Dezember 2020 befristet und soll an die unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2018/2002/EU, ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 210, angepasst werden. Zudem soll das bisher geltende Energieeffizienzsystem verbessert und effektiver gestaltet werden.
Zwischen November 2017 und April 2018 wurde seitens des zuständigen Fachressorts eine Reihe von „Energieeffizienz-Dialogen“ mit unterschiedlichen Stakeholdern aus betroffenen und interessierten Branchen durchgeführt, um das gesamte EEffG umfassend zu evaluieren. Die Abschlussveranstaltung der nationalen Evaluierung fand am 25. Juni 2019 statt.
Die Ergebnisse der nationalen Evaluierung sind zusammengefasst:
a) Mangelnde Rechtssicherheit bezüglich der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle (NEEM)
Der rechtliche Status der NEEM wurde als unklar bewertet. Dies resultierte vor allem aus dem Umstand, dass die NEEM mit zivilrechtlichen Befugnissen ausgestattet war und es keine hoheitlichen Rechtsschutzmöglichkeiten und Verfahren gab. Zudem wurden die Überprüfungsfristen der NEEM für Maßnahmen des Verpflichtungssystems als zu lang angesehen.
b) Reduzierung von Bürokratie
Der Dokumentationsaufwand für Energieeffizienzmaßnahmen wurde als zu groß und teilweise nicht zielführend angesehen. Die Übertragung von Energieeffizienzmaßnahmen wurde als zu aufwändig und nicht praxisnah bewertet. Die Datenbank, und insbesondere die Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen, sollte vereinfacht werden.
c) Erhöhung der Effektivität von Energieeffizienzmaßnahmen
Es wurde ein Konfliktbereich zwischen realen Einsparungen im Verhältnis zu gemeldeten Einsparungen festgestellt. Die Energieeffizienzmaßnahmen im Haushaltsbereich sind nicht einfach zu setzen, überdies verfügen nicht alle verpflichteten Energielieferantinnen und Energielieferanten über Haushaltskunden. Es gab einen Preisverfall von Energieeffizienzmaßnahmen, das Anreizsystem sollte deshalb hinterfragt werden.“
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Juni 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Korinna Schumann.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 06 05
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA
Berichterstatterin Vorsitzende