11240 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Mai 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdgasabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz und das Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 12. Mai 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Hauptgesichtspunkte des Antrages:

Die Inflation in Österreich ist nach wie vor hoch. Im März gab es zwar einen Rückgang von fast zwei Prozentpunkten; im April wurde jedoch gemäß Schnellschätzung der Statistik Austria wieder ein Anstieg auf 9,8% verzeichnet. Verantwortlich dafür ist u.a. die Tarifstruktur im Energiebereich. In Umsetzung des Ministerratsvortrages „Maßnahmenpaket gegen die Teuerung“, Nr. 58/15 vom 10. Mai 2023 soll dement­sprechend die Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe auf das in der Europäischen Union zulässige Mindestbesteuerungsniveau um ein halbes Jahr verlängert werden. Auf Grund der gesunkenen Groß­handelspreise soll zusätzlich beim Energiekrisenbeitrage-Strom die Obergrenze für Markterlöse von 140 Euro auf 120 Euro abgesenkt werden.

Zu Artikel 1 (Änderung des Erdgasabgabegesetzes):

Im Hinblick auf die weiterhin sehr hohen Erdgaspreise für Endverbraucher soll die Senkung der Erdgasabgabe auf das zulässige Mindestbesteuerungsniveau gemäß EU-Energiebesteuerungsrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteue­rung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, ABl. Nr. L 283 vom 31.10.2003, S. 51, zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/552 zur Aktualisierung der in der Richtlinie 2003/96/EG angeführten Bezugnahmen auf die Codes der Kombinierten Nomenklatur für bestimmte Erzeugnisse, ABl. Nr. L 91 vom 9.4.2018, S. 27) um ein halbes Jahr verlängert werden.

Zu Artikel 2 (Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes):

Im Hinblick auf die weiterhin sehr hohen Endverbraucherpreise für Elektrizität soll die Senkung der Elektrizitätsabgabe auf das zulässige Mindestbesteuerungsniveau gemäß EU-Energiebesteuerungs­richtlinie (Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, ABl. Nr. L 283 vom 31.10.2003, S. 51, zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/552 zur Aktualisierung der in der Richt­linie 2003/96/EG angeführten Bezugnahmen auf die Codes der Kombinierten Nomenklatur für bestimmte Erzeugnisse, ABl. Nr. L 91 vom 9.4.2018, S. 27), um ein halbes Jahr verlängert werden.

Zu Artikel 3 (Änderung des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom):

Auf Grund der gesunkenen Großhandelspreise soll die Obergrenze für Markterlöse von 140 Euro auf 120 Euro abgesenkt werden.

Die Absenkung soll mit 1. Juni 2023 erfolgen.“


 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Juni 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 06 05

               Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA                                        Christoph Stillebacher

                                  Berichterstatterin                                                                   Stv. Vorsitzender