11242 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Mai 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird

Die Abgeordneten Tanja Graf, Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 27. April 2023 im Nationalrat einge­bracht und wie folgt begründet:

„Die vorgeschlagene Änderung der Kurzarbeitsbeihilfe verlängert die Möglichkeit der abweichenden Beihilfenhöhe bis Ende September 2023. Dies dient dem Übergang zur ursprünglichen Regelung vor der Pandemie, die ab Oktober 2023 gelten soll. Die erhöhte Beihilfe in Folge der erhöhten Aufwendungen des Dienstgebers für die Beiträge zur Sozialversicherung soll bereits ab dem vierten (statt dem fünften) Monat gebühren.

Sämtliche Sonderregelungen der Kurzarbeit für den Zeitraum der Pandemie sollen mit Ende September 2023 außer Kraft treten.“

Ein im Zuge der Debatte im Ausschuss des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungs­antrag wurde wie folgt begründet:

„Mit der Änderung soll ein legistisches Versehen korrigiert werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Juni 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich die Bundesrätin Klara Neurauter.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 06 05

                  Mag. Christine Schwarz-Fuchs                                              Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende