11243 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Mai 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 1. März 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 1 und 2 (§ 26 Abs. 1 Z 1 und § 26 Abs. 1 Z 2):

Hierbei handelt es sich um eine legistische Klarstellung, da auch diplomierte Pflegefachkräfte in den Einstufungsprozess einbezogen werden können.“

Ein im Zuge der Debatte im Ausschuss des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

Zu Z 1 (§ 21h Abs. 2):

Mit der vorgeschlagenen Änderung soll die Voraussetzung des gemeinsamen Haushalts der pflege­bedürftigen Person und der/des pflegenden Angehörigen entfallen. Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass pflegende Angehörige auch dann häufig Pflegetätigkeiten erbringen, wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen.

Zu Z 2 bis 4 (§ 21h Abs. 6 Z 2, § 21h Abs. 9 und 11):

Redaktionelle Anpassungen

Zu Z 7 (§ 48g Abs. 9):

Der Angehörigenbonus soll nur einmal für eine pflegebedürftige Person gebühren. Aus diesem Grund soll durch die vorgeschlagene Änderung normiert werden, dass ein Anspruch nach § 21g BPGG dem Anspruch nach § 21h BPGG vorgeht.

Zu Z 7 (§ 48g Abs. 10):

In Abs. 10 soll vorgesehen werden, dass die Entscheidungsträger die angeführten Datenarten zum Zweck der Überprüfung des Anspruchs als auch zu statistischen Auswertungen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger zu übermitteln haben.

Zu Z 8 (§ 49 Abs. 35):

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft treten.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Juni 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Simone Jagl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky und Korinna Schumann.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

 

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Simone Jagl gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 06 05

                                    Simone Jagl                                                                Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende