11249 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parlamentsgebäudesanierungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Überschreitung der Höchstgrenzen des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes erteilt wird, erlassen wird

Die Abgeordneten  Mag. Wolfgang Sobotka, Doris Bures, Ing. Norbert Hofer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 25. Mai 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Allgemeines

Aus derzeitiger Sicht wird davon ausgegangen, dass die Kosten für die nachhaltige Sanierung des historischen Parlamentsgebäudes die in § 2 Parlamentsgebäudesanierungsgesetz (PGSG) genannte Höchstgrenze um bis zu 3% überschreiten könnten. Diese Annahme entspricht der seit Dezember 2021 konstanten Risikobewertung seitens des Projektmanagements der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG). Gleichzeitig kann nach derzeitigem Stand davon ausgegangen werden, dass die Höchstgrenze von § 3 PGSG für die Interimslokation und Übersiedlung nicht voll ausgeschöpft wird.

Die voraussichtliche Überschreitung der in § 2 genannten Höchstgrenze ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die weitgehend, wenngleich nicht ausschließlich auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind. Im Einzelfall kann es schwierig zu beurteilen bzw. strittig sein, ob einzelne Kostenerhöhungen (z.B. aufgrund von Lieferverzögerungen, Materialengpässen, Fachkräftemangel, Materialkostensteigerungen oder Energiekostenerhöhungen) auf die Folge der COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind oder auf andere Ereignisse, wie z.B. den Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme oder die globale Inflationsentwicklung, zurückzuführen bzw. insgesamt als mehrdimensional zu sehen sind.

Zu Artikel 1 (Änderung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes):

In § 6 Abs. 2 letzter Satz soll vorgesehen werden, dass eine Überschreitung der Höchstgrenzen der §§ 2 oder 3 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, aber auch aufgrund sonstiger globaler Krisenentwicklungen, wie den Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme oder die globale Inflationsentwicklung, möglich ist.

Zu Artikel 2 (Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Überschreitung der Höchstgrenzen des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes erteilt wird):

Gestützt auf § 6 Abs. 2 letzter Satz PGSG soll mit dem vorliegenden Bundesgesetz eine Ermächtigung zur Überschreitung der Höchstgrenzen des PGSG erteilt werden.

Wie oben ausgeführt, wird nach derzeitigem Stand die Höchstgrenze von § 3 PGSG für die Interimslokation und Übersiedlung nicht voll ausgeschöpft. Die dafür veranschlagten Mittel im Detailbudget 02.01.06 (Parlamentssanierung) der Untergliederung 02 können im Überschreitungsfall primär zur Bedeckung herangezogen werden. Darüber hinaus wäre eine Überschreitung aus sonstigen Voranschlagsbeträgen oder aus Rücklagenentnahmen der Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) zu bedecken.“

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. Juni 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard, Mag. Franz Ebner und Korinna Schumann.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 06 27

               Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA                                        Christoph Stillebacher

                                  Berichterstatterin                                                                   Stv. Vorsitzender