11262 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Barrierefreiheitsgesetz erlassen sowie das Sozialministeriumservicegesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt folgende Ziele:

-       Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich innerhalb des EU-Binnenmarktes

-       Produkte und Dienstleistungen, die unter das Barrierefreiheitsgesetz fallen, sind barrierefrei nutzbar

-       Effektive Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Barrierefreiheitsgesetz durch die Unternehmen

Mit dem Vorhaben sollen EU-weit einheitlich festgelegte Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen festgelegt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Informations- und Kommunikationstechnologie. Zu den vom Barrierefreiheitsgesetz umfassten Produkten gehören beispielsweise PCs, Smartphones, Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Router, Modems, Smart-TV-Geräte und E-Reader. Dienstleistungen, die unter dieses Vorhaben fallen, sind beispielsweise E-Ticketing, E-Banking, E-Commerce, E-Books, Internetzugangsdienste, SMS-Dienste, Videotelefonie, Online-Messengerdienste und Online-Fernsehdienste.

Unternehmen werden verpflichtet, nur mehr barrierefreie Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, weiters in Fällen, in denen bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu einer grundlegenden Veränderung des Produkts oder der Dienstleistung oder zu einer unverhältnismäßigen Belastung für die Unternehmen führen.

Zur effektiven Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen ist eine Marktüberwachung vorgesehen, die durch das Sozialministeriumservice durchgeführt wird.

Dieses Vorhaben stellt auch einen wichtigen Schritt zur Umsetzung einer zentralen Verpflichtung der UN-Behindertenrechtskonvention dar, nämlich der Herstellung umfassender Barrierefreiheit.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Festlegung von Barrierefreiheitsanforderungen für die vom Barrierefreiheitsgesetz erfassten Produkte und Dienstleistungen

-       Verpflichtung der Unternehmen, nur dem Barrierefreiheitsgesetz entsprechende, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen.

-       Einrichtung einer Marktüberwachung

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. Juli 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner, Heike Eder, BSc MBA, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Marlies Doppler und Korinna Schumann.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 07 11

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                             Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende