11278 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden

Allgemeiner Teil

Die mit dem Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz (COVID-19-VwBG), BGBl. I Nr. 16/2020, geschaffene Möglichkeit der Durchführung von Verhandlungen (und anderen Amtshandlungen) unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung hat sich in der Praxis bewährt und soll in das Dauerrecht übernommen werden.

Dabei sind die unterschiedlichen Zielsetzungen der geltenden im Vergleich zur vorgeschlagenen Rechtslage zu beachten: Während mit dem COVID-19-VwBG gesichert werden sollte, dass Verhandlungen trotz der bestehenden Kontaktbeschränkungen überhaupt stattfinden können und es somit auch während der Pandemie zu keinem Stillstand bei der Führung von Verwaltungsverfahren kommt, soll die in diesem Beschluss vorgeschlagene Regelung in erster Linie die Verfahrenseffizienz fördern. Entsprechende Möglichkeiten sollen im behördlichen Verfahren eingeräumt werden. Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren soll diese Möglichkeit eröffnet werden, wobei sichergestellt werden soll, dass das (Grund-)Recht auf ein faires Verfahren (gemäß Art. 6 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, im Folgenden: EMRK, und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, im Folgenden: GRC) in jedem Fall gewährleistet ist.

Außerdem sollen im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, mit der Post und im elektronischen Verkehr eingebrachte Anbringen hinsichtlich des Fristenlaufs gleichgestellt werden.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. Juli 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Klara Neurauter.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Klara Neurauter gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 07 11

                               Klara Neurauter                                                       Dr. Karlheinz Kornhäusl

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender