11280 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr
über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz über die Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG (GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz)
Allgemeiner Teil
Die Übertragung des Teilbetriebs Infrastruktur von der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB), welche zu 100% im Bundeseigentum steht, an die ÖBB-Infrastruktur AG bewirkt ein Einsparungspotential für den laufenden Betriebskostenzuschuss des Bundes an den Teilbetrieb Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH. Weiters bewirkt diese Übertragung, dass die Kosten für den anstehenden Ausbau der Eisenbahninfrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (v.a. Totalelektrifizierung des gesamten Streckennetzes bis 2028) über die für die ÖBB-Infrastruktur AG bereits bestehenden Annuitätenzuschüsse abgedeckt werden können, wodurch sich eine weitere Entlastung des Bundesbudgets ergibt. Diese Entlastungspotentiale für das Bundesbudget werden mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses realisiert.
Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. Juli 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Bernhard Hirczy.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ernest Schwindsackl, Horst Schachner und Mag. Elisabeth Grossmann.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Bernhard Hirczy gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 07 11
Bernhard Hirczy Horst Schachner
Berichterstatter Stv. Vorsitzender