11283 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 14. Juni 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Die Bundesregierung hat am 28. September 2022 als Teil des Anti-Teuerungspaketes Maßnahmen betreffend die gestiegenen Energiekosten präsentiert; danach ist unter anderem ein Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe für den Förderungszeitraum Februar bis Dezember 2022 vorgesehen.

Dieses Modell soll auch auf den Personenkreis der „Neuen Selbständigen“ übertragen werden, die im Zeitraum von Februar bis Dezember 2022 durchgehend nach den §§ 2 Abs. 1 Z 4 bzw. 3 Abs. 1 Z 2 GSVG krankenversichert waren, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage (6 615 €) nicht erreicht.

Die Umsetzung des Energiekostenzuschusses soll durch eine einmalige Gutschrift in Höhe von 410 € auf dem Beitragskonto der Versicherten im vierten Quartal 2023 erfolgen. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt zum 1. September 2023, wobei ausdrücklich klargestellt werden soll, dass nachträgliche Sachverhaltsänderungen keinen Einfluss auf den Anspruch haben.

Die Kosten für Energiekostenzuschüsse an den genannten Personenkreis sind der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen durch das (für die Finanzierung dieser Maßnahme zuständige) Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu ersetzen, und zwar bis Ende März 2024.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
11. Juli 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard und Korinna Schumann.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 07 11

                            Elisabeth Wolff, BA                                           Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende