11294 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens geändert wird
Die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 24. Mai 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Im Zuge des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine hat die Europäische Union erstmals Sanktionen gegen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aus der Russischen Föderation spezifisch im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftragswesen erlassen. Mit Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ABl. Nr. L 111 vom 08.04.2022 S. 1 wurde ein neuer Art. 5k in die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ABl. Nr. L 2290 vom 31.07.2014 S. 1, (im Folgenden: SanktionenVO) eingefügt [dieser wurde zuletzt durch Verordnung (EU) 2022/1269, ABl. Nr. L 193 vom 21.7.2022 S. 1 geändert]. Aufgrund der unklaren Kompetenzrechtslage (siehe IA 2826/A BlgNR XXVII. GP, 2) und angesichts der Bedeutung der Sanktionen infolge des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine einerseits und der Notwendigkeit einer klaren Rechtslage für die Erteilung von Genehmigungen andererseits, wurde mit dem Bundesgesetz eine – bis 31. Dezember 2023 befristete – Regelung unter Verwendung einer Kompetenzdeckungsklausel geschaffen.
Aufgrund der weiterhin bestehenden Sanktionen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens soll die Regelung befristet verlängert werden. Es ist weiterhin in Aussicht genommen, im Rahmen einer Novellierung des Sanktionengesetzes 2010 eine allgemeine Regelung der Zuständigkeit für Sanktionsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu schaffen, mit der spätestens ein Außerkrafttreten dieses Bundesgesetzes einhergehen sollte.“
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. Juli 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Stillebacher.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Christine Schwarz-Fuchs.
Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig bzw. einstimmig beschlossen,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F),
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Stillebacher gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig bzw. einstimmig den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2023 07 11
Christoph Stillebacher MMag. Elisabeth Kittl, BA
Berichterstatter Vorsitzende