11295 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 5. März 1952 über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten geändert wird
Die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Mag. Andrea Kuntzl, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 12. Mai 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Der Bundespräsident kann die Verleihung des Doktorates an österreichischen Hochschulen unter seinen Auspizien („Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae“) genehmigen, wenn der Kandidat oder die Kandidatin Bedingungen erfüllt, welche im Bundesgesetz vom 5. März 1952 über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten geregelt sind.
§ 2 Abs. 1 lit. e sieht die Möglichkeit der Nachsicht der Überschreitung der gesetzlichen Studiendauer aus triftigen Gründen vor. Die beispielsweise angeführten Nachsichtgründe sind nicht abschließend geregelt. Die Universitäten haben daher schon bisher Kinderbetreuung und Pflege naher Angehöriger als Nachsichtgrund für die Studienzeitüberschreitung anerkannt.
Mit diesem Antrag soll klargestellt werden, dass Schwangerschaft, Kinderbetreuung und generell weitere lebensphasen- und biografiebezogene Faktoren, die sich aus der sozialen Dimension in der Hochschulbildung ergeben, vom zuständigen Organ an der Universität als triftiger Grund für eine Überschreitung der im Durchschnitt normalen Studiendauer anerkannt wird. Bei den beispielsweise angeführten Nachsichtgründen soll auch eine Behinderung (mindestens 25% GdB) genannt werden.“
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. Juli 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA gewählt.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 07 11
Alexandra Platzer, MBA Doris Hahn, MEd MA
Berichterstatterin Stv. Vorsitzende