11297 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. August 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 6. Juli 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Da es eine erhebliche Anzahl an Fällen gibt, in denen Zweifel am Ergebnis der automationsunterstützten Risikoanalyse bestehen und das Erfordernis besteht, diese Zweifel mittels Ergänzungsgutachten zu beseitigen, soll die mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft getretene Rechtsgrundlage für die Anforderung von Ergänzungsgutachten durch die COFAG befristet wieder in Kraft gesetzt werden.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
3. Oktober 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sandra Lassnig.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sandra Lassnig gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 10 03

                                 Sandra Lassnig                                                           Mag. Sascha Obrecht

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender