11314 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Oktober 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (3533/A) der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates am 11. Oktober 2023 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Michael Hammer und Mag. Markus Koza beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden, zum Gegenstand hat.

Dieser dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Antrag war wie folgt begründet:

„Die im Zuge der Pensionsanpassung für das Jahr 2024 im ASVG, GSVG und BSVG getroffenen Maßnahmen sollen durch entsprechende Verweisungen und Maßgaben in das Pensionsrecht der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, Bundestheaterbediensteten und ÖBB-Beamtinnen und ÖBB-Beamten übernommen werden.

Im APG werden zum Ausgleich für den inflationsbedingten Nachteil aufgrund des systemimmanenten späteren Wirksamwerdens der Aufwertung der Pensionskontogutschrift  Pensionen mit Stichtag im Jahr 2024 außertourlich erhöht. Nicht umfasst sind Korridorpensionen des Zugangsjahres 2024 ohne Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen schon 2023, da in diesen Fällen der Zeitpunkt des Pensionsantritts durchaus in der Disposition der Versicherten liegt.

Der dortige Erhöhungsprozentsatz von 6,2% ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem aus dem Anpassungsfaktor 2024 abgeleiteten Prozentsatz von 9,7% und dem Prozentsatz von 3,5%, der der Aufwertungszahl 2024 entspricht.

Um diesen Nachteilsausgleich auch im Pensionsrecht der Beamtinnen und Beamten des Bundes entsprechend umzusetzen, werden die Beitragsgrundlagen der den Pensionen im APG entsprechenden Pensionen der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Pensionsantritt im Jahr 2024 mit Ausnahme der Korridorpensionen, bei denen eine Ruhestandsversetzung mangels Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen frühestens im Jahr 2024 möglich war) nicht mit den ASVG-Aufwertungsfaktoren für das Jahr 2024 (diese wurden mit dem Faktor 1,058 erhöht), sondern mit um den Faktor 1,097 erhöhten Aufwertungsfaktoren aufgewertet.“

Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

„Mit diesen Änderungen sollen für den öffentlichen Dienst die Regelungen über die Schutzklausel im Dauerrecht für jenen Teil der Pension, die nach dem APG bemessen wird , auch gelten, damit die lebenslangen teilweise sehr hohen Pensionsverluste durch hohe Inflationsraten ausgeglichen werden.“

Ein weiterer im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

„Gleichziehen mit der ASVG-Stichtagsregelung.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. November 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 

Zum Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 11 06

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                             Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende