11318 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Oktober 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz geändert wird

In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Initiativen gesetzt um Personen mit Vorkenntnissen Ausbildungen im Bereich der Elementarpädagogik unter Berücksichtigung bereits erworbener Qualifikationen zu ermöglichen. An den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) besteht beispielsweise das Angebot eines zweisemestrigen Lehrgangs für Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (BASOP) als Sonderform gemäß § 79 Abs. 1 Z 4 des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962. Die Absolventinnen und Absolventen der BASOP erweitern dadurch ihre bereits erworbene Qualifikation für den sozialpädagogischen Bereich (inkl. der Qualifikation der Hortpädagogik) um den elementarpädagogischen Bereich. Der gegenständliche Lehrgang dauert zwei Semester und wird mit einer Diplomprüfung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik abgeschlossen. Ebenso besteht ein Aufbaulehrgang gemäß § 79 Abs. 1 Z 1b SchOG, als Sonderform der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik. Dieser ermöglicht eine anschlussfähige Ausbildung insbesondere für Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe sowie von anderen dreijährigen Fachschulen mit sozialem Schwerpunkt. Der Ausbildungslehrgang dauert drei Jahre (sechs Semester) und wird mit einer Reife- und Diplomprüfung abgeschlossen, welche einer Reife- und Diplomprüfung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik gleichwertig ist. Die vorgenannten Ausbildungen schließen mit eine Reife- und Diplomprüfung bzw. mit einer Diplomprüfung ab und fallen daher unter § 1 Z 1 lit. a des Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetzes.

Nunmehr sollen die Bestimmungen des Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetzes um Ausbildungen im postsekundären und tertiären Bildungsbereich ergänzt werden.

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. November 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Klara Neurauter.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Klara Neurauter gewählt.


Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 11 06

                               Klara Neurauter                                                              Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender