11319 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Oktober 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird
Die Schule hat bei der Verwirklichung ihres verfassungsmäßigen Bildungsauftrages gemäß Art. 14 Abs. 5a B-VG an der Umsetzung des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, BGBl. I Nr. 4/2011, insbesondere Art. 5, mitzuwirken. Dies dient der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, BGBl. Nr. 7/1993 idF BGBl. III Nr. 107/2022 (UN-Kinderrechtskonvention).
Mit vorliegendem Beschluss sollen besondere Regelungen zum Kinderschutz in den bestehenden umfassenden Ansatz des Schutzes der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierte Gewalt in der Schule eingebunden werden. Dazu sollen die Regelungen über die Pflichten der Schülerinnen und Schüler und die Gestaltung des Schullebens, somit der Rahmen für die als Verordnung zu erlassende Schulordnung, um detaillierte Regelungen für den Kinderschutz ergänzt werden.
Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. November 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Barbara Prügl.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Christine Schwarz-Fuchs, Doris Hahn, MEd MA und Mag. Daniela Gruber-Pruner.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Barbara Prügl gewählt.
Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 11 06
Barbara Prügl Christoph Steiner
Berichterstatterin Vorsitzender