11342 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (Progressionsabgeltungsgesetz 2024 – PrAG 2024)

Hauptgesichtspunkte des Beschlusses des Nationalrates:

In den betreffenden Bestimmungen soll die Inflationsanpassung für das Jahr 2024 umgesetzt werden.
Die Inflationsanpassung basiert auf dem Progressionsbericht 2023 des Instituts für Höhere Studien (IHS) und des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO); veröffentlicht auf der Homepage des BMF. Der Progressionsbericht kommt zu folgenden Hauptergebnissen (Punkt 1.1):

„Die im Jahr 2024 auszugleichende Inflation beträgt 9,9 Prozent, errechnet als der Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten über die Monate Juli 2022 bis Juni 2023. Aufbauend auf den Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2023 und 2024 resultieren die folgenden Ergebnisse:

      Die kalte Progression im Jahr 2024 beläuft sich auf 3 655 Mio. Euro.

      Durch die automatische 2/3-Anpassung werden 2 471 Mio. Euro ausgeglichen.

      Die Differenz von 1 184 Mio. Euro ist durch diskretionäre Maßnahmen auszugleichen.“

Die im Rahmen der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Dritteln bzw. um 6,6% (⅔ von 9,9%) bereits angepassten Beträge wurden in der Inflationsanpassungsverordnung 2024, BGBl. II Nr. 251/2023, kundgemacht.

Zur Entlastung von Erwerbseinkommen und Pensionen sollen die Tarifgrenzen der ersten bis vierten Tarifstufe in jeweils unterschiedlichem prozentuellen Ausmaß an die Inflationsrate angepasst werden. Die Absetzbeträge samt der SV-Rückerstattung sowie mit diesen in Zusammenhang stehende Grenzbeträge für Einschleifungen sollen sich um die volle Inflationsrate (also 9,9%) erhöhen.

Es sollen zudem weitere Maßnahmen zur Förderung von Leistung und Bekämpfung des Arbeitskräftemangels sowie zur Entlastung von Kindern und Familien gesetzt werden.

Daher sollen:

–      die Regelungen zu Homeoffice verlängert,

–      die steuerliche Begünstigung von Überstunden sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen und der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ausgeweitet,

–      der Kindermehrbetrag erhöht und

–      der Zuschuss zur Kinderbetreuung erhöht und die Steuerfreiheit von Betriebskindergärten erweitert werden.

Alle diese Maßnahmen sollen mit dem Kalenderjahr 2024 in Kraft treten.


 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Silvester Gfrerer.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Korinna Schumann, Mag. Franz Ebner und MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Silvester Gfrerer gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 12 05

                               Silvester Gfrerer                                                          Mag. Sascha Obrecht

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender