11353 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen (Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz)
Hauptgesichtspunkte des Beschlusses:
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates sollen die im allgemeinen und im besonderen Rettungswesen landesrechtlich anerkannten Rettungsorganisationen sowie deren Dachorganisationen auf Bundesebene bei Investitionen zur Steigerung ihrer Resilienz und Leistungsfähigkeit im Krisen- und Katastrophenfall unterstützt werden. Mit Zweckzuschüssen im Wege der Länder gemäß § 2 und Zuwendungen seitens des Bundes gemäß § 4 an Dachorganisationen sollen die Rettungsorganisationen dabei in die Lage versetzt werden, ihre bestehenden Vorkehrungen und Vorhaltungen für Krisen- und Katastrophenfälle abzusichern und an die gestiegenen Resilienzanforderungen anzupassen, welche sich insbesondere aus den zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels (wie Extremwetterereignissen) sowie aus Risiken potenzieller Versorgungsstörungen, der Ausbreitung übertragbarer Krankheiten oder Gefährdungen für kritische Infrastrukturen aufgrund unterschiedlicher Ursachen ergeben. Die Anzahl der ehrenamtlich tätigen Personen soll bei der Aufteilung der Mittel auf die jeweiligen Rettungsorganisationen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements dabei besondere Berücksichtigung finden.
Zur Erhöhung der allgemeinen Katastrophenresilienz der Bevölkerung und in Umsetzung des Regierungsprogramms 2020–2024 („Aus Verantwortung für Österreich“), welches im Abschnitt „Krisen und Katastrophenschutz“ unter anderem die Erhöhung der gesamtstaatlichen Resilienz und die Stärkung des Zivilschutzes vorsieht, soll weiters der Österreichische Zivilschutzverband – Bundesverband (ÖZSV) als führender Verein im Bereich der Information und Aufklärung der Bevölkerung über Angelegenheiten des Zivilschutzes bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Bereich der Information und Aufklärung der Bevölkerung und der Bewusstseinsbildung für die zivile Landesverteidigung und Eigenvorsorge unterstützt, langfristig finanziell abgesichert und zur Übernahme weiterer Aufgaben befähigt werden.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Stillebacher.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Bettina Lancaster, Michael Bernard und Ernest Schwindsackl.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Stillebacher gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 12 05
Christoph Stillebacher Mag. Harald Himmer
Berichterstatter Vorsitzender