11355 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Verrechnung der Differenzbeträge zwischen den Kostenhöchstsätzen der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG und den tatsächlich entstandenen Kosten für sämtliche in organisierten Unterkünften untergebrachten Personen inklusive der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von vulnerablen Personengruppen ermöglicht werden soll (Realkostenverrechnungsvereinbarung Bund – Wien)

In Artikel 9 der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG (Bund – Länder), BGBl. I Nr. 80/2004, sind die Kostenhöchstsätze für die Grundversorgung normiert. Einige dieser Kostenhöchstsätze im Bereich organisierte Betreuung und private Betreuung wurden zuletzt mit BGBl. I Nr. 197/2022 evaluiert. Nunmehr kommen der Bund und das Land Wien überein, zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Grundversorgung für sämtliche in organisierten Unterkünften untergebrachten Personen sowie für in Einrichtungen für Pflege- und Betreuung oder für Behindertenhilfe untergebrachten vulnerablen Personen zusätzlich zu den angeführten Kostenhöchstsätzen eine Verrechnung der Differenzbeträge zu ermöglichen, die sich aus den nach Art. 9 Z 1, 6 und 7 verrechneten Kostenhöchstsätzen und den tatsächlich entstandenen Kosten inklusive aller Steuern und Abgaben (Realkosten) ergeben, um das Angebot an Grundversorgungsquartieren in Wien weiterhin und nachhaltig sicherstellen zu können.

Die Differenzbeträge zwischen den Realkosten und den Kostenhöchstsätzen in Erfüllung von 100% der Betreuungsquote des Landes Wien werden zwischen den Bund und dem Land Wien im Verhältnis 60:40 aufgeteilt, die Differenzbeträge bei Übererfüllung der Quote trägt der Bund zu 100%. Umgekehrt beteiligt sich Wien zu 40% an den Unterbringungs- und Versorgungskosten der Bundesbetreuung in Höhe des anteiligen Bevölkerungsschlüssels.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Stillebacher.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Stillebacher gewählt.


Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 12 05

                          Christoph Stillebacher                                                    Mag. Harald Himmer

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender