11371 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird

Hauptgesichtspunkte des Beschlusses:

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung ist Teil des Finanzausgleiches 2024 bis 2028. Im Zuge der bisherigen Verlängerungen der Art. 15a B-VG Vereinbarung wurde der Text nicht den relevanten, aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und jenen der Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung angepasst, was nunmehr auch in Umsetzung einer Empfehlung des Rechnungshofs nachgeholt werden soll.

Da der Zugriff auf Vermögen der betreuten Person in der Praxis nicht mehr erfolgt, soll die entsprechende Regelung entfallen.

Die Höhe der gewährten Förderungen entspricht nicht mehr den geltenden Richtlinien der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die deshalb der geltenden Rechtslage angepasst werden.

Auf Grund der Verbundlichung der Pflegegeldkompetenz können die Bestimmungen, die sich an den ursprünglich zwischen Bund und Ländern verfassungsrechtlich zugeordneten Kompetenzbereichen für die Gewährung von Pflegegeld orientierten, entfallen.

Zudem enthält der Beschluss redaktionelle Änderungen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 12 19

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                             Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende