11372 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden, das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028 erlassen und das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz aufgehoben wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt als Ziel einen angemessenen Ersatz für die Abschaffung des Pflegeregresses zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Pflegesystems.

Der gegenständliche Beschluss umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

−      Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Gewährung von Zweckzuschüssen in der Höhe von insgesamt 6.034 Millionen Euro an die Länder für die Jahre 2024 bis 2028 durch den Pflegefonds gemäß §§ 12 und 13 F-VG 1948

−      Erweiterung der Gewährungsmöglichkeit der Zweckzuschüsse für die Unterstützung im Bereich von Pflegeausbildungen, die Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal und Community Nursing

−      Entfall des Ausgabenpfades

−      Stärkung des Pflegefonds durch die Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes (Harmonisierung) und Schaffung weiterer Kennzahlen zur Erreichung der Pflegefondsziele

−      Anhebung des Richtversorgungsgrades

−      Einrichtung einer Pflege-Entwicklungs-Kommission

−      redaktionelle Änderungen

Im Zuge der Debatte im Nationalrat wurde ein Abänderungsantrag eingebracht und beschlossen, der redaktionelle Änderungen beinhaltete.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 12 19

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                             Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende