11374 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Gemeinde Graz für die Finanzierung von Straßenbahnvorhaben in Graz

Allgemeiner Teil

1. Hauptgesichtspunkte des Beschlusses:

Das Regierungsprogramm für die XXVII. Gesetzgebungsperiode sieht im Bereich Verkehr und Infrastruktur eine Öffi-Milliarde für den Nahverkehr zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im öffentlichen Verkehr vor. Damit sollen vor allem der Ausbau und die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in und um Ballungsräume vorangetrieben werden. Dazu gehören Ausbau und Verbesserung der Schieneninfrastruktur in Abhängigkeit von der Mobilitätsnachfrage sowie die Stärkung der Schiene als „Rückgrat“ für den öffentlichen Verkehr, insbesondere durch den Ausbau von Stadtregionalbahnen, S-Bahnen und Straßenbahnen. Vor dem Hintergrund der kontinuierlich steigenden Nachfrage im öffentlichen Nahverkehr in den Ballungsräumen und zur weiteren Forcierung umweltgerechter Mobilitätsformen sollen nunmehr Regionalbahnen im städtischen Bereich mit stadtgrenzenüberschreitender Funktion als effizientes Verkehrsmittel in den Ballungsräumen nachhaltig ausgebaut werden.

Gemäß § 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 (F‑VG 1948) haben der Bund und die übrigen Gebietskörperschaften jenen Aufwand, der sich aus der Besorgung ihrer Aufgaben ergibt, selbst zu tragen, sofern die zuständige Gesetzgebung nichts anderes bestimmt. Im Fall der Straßenbahnvorhaben in Graz erfolgt die konkrete Umsetzung ausschließlich durch die Gemeinde Graz und der Zuschuss des Bundes erfolgt direkt an die Gemeinde Graz. Da die Gemeinde Graz nicht Vertragspartner einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG sein kann, erfolgt die finanzverfassungskonforme Umsetzung der Zuschussleistung des Bundes in diesem Fall auf Grundlage eines eigenen Zweckzuschussgesetzes.

Die Errichtung dieser Straßenbahnausbauvorhaben ist im Zeitraum von 2022 bis 2027 vorgesehen. Die Gesamtkosten in Höhe von 76 330 000 Euro sollen je zur Hälfte vom Bund und von der Gemeinde Graz getragen werden. Konkret bedeutet dies einen Finanzierungsbeitrag für den Bund und die Gemeinde Graz in Höhe von jeweils 38 165 000 Euro.

Die Gemeinde Graz hat den in diesem Gesetz enthaltenen Verpflichtungen mit Beschluss des Stadtsenats vom 27. Jänner 2023 zugestimmt.

2. Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus den §§ 12 und 13 F‑VG 1948.

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 12 19

                        Alexandra Platzer, MBA                                                Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender