11375 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr
über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird
Allgemeiner Teil
Das Kraftfahrlinienrecht ist im Kompetenztatbestand des Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG (Angelegenheiten des Gewerbes) versteinert, da unter diesen Kompetenztatbestand alle Vorschriften fallen, die nach dem Stand der Systematik der einfachrechtlichen Gesetzgebung am 1. Oktober 1925 als gewerberechtliche Vorschriften anzusehen waren. Dies jedoch ohne den Personenbeförderungsgewerben gemäß Gewerbeordnung 1994 anzugehören, da diese gemäß § 2 Abs. 1 Z 15 auf den Betrieb von Kraftfahrlinien nicht anzuwenden ist. Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes dient der Verwaltungsvereinfachung bei Haltestellengenehmigungen für nicht-kommerzielle Verkehrsdienste, die im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bestellt werden, in dem die Haltestellengenehmigungen automatisch auf die neue Konzessionsinhaberin bzw. den neuen Konzessionsinhaber übergehen können sowie teilweise die Erteilung von Mitbenützungsgenehmigungen entfällt. Die Änderungen vermindern den Verwaltungsaufwand der Konzessionsbehörden, bringen finanzielle Einsparungen für die Unternehmen und wirken sich durch die Nichtabhaltung von Verfahren und Verhandlungen auch positiv für eine klimaneutrale Verwaltung aus. Die Novellierung bringt überdies Anpassungen im Bereich der Anrufsammeltaxis, indem einerseits die Vorbestellungsarten erweitert und andererseits die Betriebszeiten flexibilisiert werden. Im Zuge der Novellierung werden des Weiteren auch die Ressortbezeichnungen aktualisiert, geschlechtergerechte Anpassungen sowie Veränderungen bei den Meldepflichten der Unternehmen vorgenommen.
Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard und Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 12 19
Alexandra Platzer, MBA Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross
Berichterstatterin Vorsitzender