11381 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die befristete Einführung eines Stromkostenzuschusses für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden (Stromkostenzuschussgesetz – SKZG) geändert wird
Die Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 24. November 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Allgemein
Angesichts der hohen Energiepreise, die ein maßgeblicher Treiber für die historisch hohen Inflationsraten in den Jahren 2022 und 2023 waren, wurden Haushaltskundinnen und Haushaltskunden durch einen Stromkostenzuschuss auf den gemäß Stromlieferungsvertrag vereinbarten Energiepreis finanziell entlastet.
Zur Erhöhung der sozialen Treffsicherheit haben einkommensschwache Haushalte im Sinne des § 72 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 233/2022, einen zusätzlichen Netzkostenzuschuss auf die zu zahlenden Systemnutzungsentgelte erhalten.
Zu Z 1 und Z 2 (§ 2 Abs. 2 und§ 3 Abs. 1 Z 2):
Aufgrund zwischenzeitiger Novellierungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) sowie des EAG war eine redaktionelle Anpassung der erwähnten Bestimmungen notwendig.“
Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:
„Allgemein
Angesichts der hohen Energiepreise, die ein maßgeblicher Treiber für die historisch hohen Inflationsraten in den Jahren 2022 und 2023 waren, wurden Haushaltskundinnen und Haushaltskunden durch einen Stromkostenzuschuss auf den gemäß Stromlieferungsvertrag vereinbarten Energiepreis finanziell entlastet.
Zur Erhöhung der sozialen Treffsicherheit haben einkommensschwache Haushalte im Sinne des § 72 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 233/2022, einen zusätzlichen Netzkostenzuschuss auf die zu zahlenden Systemnutzungsentgelte erhalten.
Zu Z 1, Z 3 und Z 5 und 6 (§ 5 Abs. 1, § 8 Abs. 1, §§ 12 und 14):
Um den inflationsdämpfenden Effekt angesichts anhaltender überdurchschnittlicher Inflationsraten fortzuführen, werden der Stromkostenzuschuss, der Stromkostenergänzungszuschuss und der Netzkostenzuschuss um 6 Monate verlängert.
Zu Z 2 (§ 6 Abs. 3):
Der Stromkostenergänzungszuschuss soll bei Bedarf durch Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen sowohl im Hinblick auf die festgelegten Zeiträume als auch die gesetzlich festgelegten Höhen angepasst werden können, mit der Maßgabe, dass sichergestellt ist, dass Haushalte finanziell entlastet werden und zugleich ein entsprechender Anreiz zu Einsparungen bestehen bleibt.
Zu Z 4 (§ 8 Abs. 3):
Der Netzkostenzuschuss soll bei Bedarf durch Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen sowohl im Hinblick auf den festgelegten Zeitraum, die gesetzlich festgelegte Höhe als auch die festgelegte Begrenzung angepasst werden können, mit der Maßgabe, dass sichergestellt ist, dass Haushalte finanziell entlastet werden und zugleich ein entsprechender Anreiz zu Einsparungen bestehen bleibt.“
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 12 19
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber Alexandra Platzer, MBA
Berichterstatterin Vorsitzende