11391 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Rezeptpflichtgesetz und das Tierarzneimittelgesetz geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (3762/A) der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz geändert wird, hat der Gesundheitsausschuss des Nationalrates am 5. Dezember 2023 auf Antrag der Abgeordneten Laurenz Pöttinger und Ralph Schallmeiner beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, zum Rezeptpflichtgesetz und zum Tierarzneimittelgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Antrag war – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Der Antrag 3762/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz geändert wird, sieht finanzielle Begleitregelungen für behördliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Form einer Bevorratungspflicht auf der Grundlage des § 57a Abs. 2 AMG vor.

Mit § 6a AWEG sollen im inhaltlichen Zusammenhang zu den Finanzierungsregelungen und zu § 25a AMG weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferengpässen getroffen werden. Sämtliche Maßnahmen stehen damit im unmittelbaren Kontext zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung.

§ 6a AWEG knüpft an den Begriff der ‚Arzneispezialität‘ an, der zur Klarstellung legaldefiniert wird. Angesichts der künftigen, mit dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) einhergehenden Differenzierung zwischen Human- und Veterinärarzneispezialitäten wird auch die ‚Veterinärarzneispezialität‘ definiert. Aus diesem Anlass werden auch redaktionelle Versehen bereinigt, die im Zuge der Ausarbeitung der tierarzneimittelrechtlichen Bestimmungen entstanden sind.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 12 19

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                              Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender