11399 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenstandsgesetz 2013 geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (3754/A) der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz 2023 – AbAG 2023), hat der Justizausschuss des Nationalrates am 30. November 2023 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Personenstandsgesetz 2013 zum Gegenstand hat.
Dieser dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Antrag war wie folgt begründet:
„Aufgrund der mit dem Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz (AbAG 2023) vorgesehenen Änderungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch ist auch eine Anpassung der sich darauf beziehenden Bestimmungen des Personenstandsgesetzes 2013 (PStG 2013) erforderlich, welche mit gegenständlichem Antrag zur Änderung des PStG 2013 vorgenommen werden sollen.“
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Stillebacher.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Stillebacher gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 12 19
Christoph Stillebacher MMag. Elisabeth Kittl, BA
Berichterstatter Vorsitzende