11401 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2023)
Die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 23. November 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Art. 1 (Änderung des Gehaltsgesetzes 1956):
Zu Art. 1 Z 1 (§ 7 Abs. 4 GehG):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.
Zu Art. 1 Z 2 (§ 175 Abs. 111 GehG):
Es wird das Inkrafttreten geregelt.
Zu Art. 2 (Änderung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948):
Zu Art. 2 Z 1 (§ 100 Abs. 99a und 108a VBG):
Es erfolgen Anpassungen der Absatzbezeichnungen.
Zu Art. 3 (Änderung des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes):
Zu Art. 3 Z 1 (§ 32 Abs. 7 und § 50 Abs. 4 RStDG):
Es erfolgen redaktionelle Korrekturen.
Zu Art. 3 Z 2 (§ 212 Abs. 78 und 79 RStDG):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung und wird das Inkrafttreten geregelt.
Zu Art. 4 (Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes):
Zu Art. 4 Z 1 (§ 15 Abs. 6 LDG 1984):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.
Zu Art. 4 Z 2 (§ 123 Abs. 96 und 97 LDG 1984):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung und wird das Inkrafttreten geregelt.
Zu Art. 5 (Änderung des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966):
Zu Art. 5 Z 1 (§ 32 Abs. 39 und 40 LVG):
Es erfolgen redaktionelle Anpassungen.
Zu Art. 6 (Änderung des Land- und Forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetzes):
Zu Art. 6 Z 1 (§ 17 Abs. 5 LLVG):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.
Zu Art. 6 Z 2 (§ 31 Abs. 29 bis 31 LLVG):
Es erfolgen redaktionelle Anpassungen und wird das Inkrafttreten geregelt.“
Ein im Zuge der Debatte im Ausschuss des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:
„Es erfolgt die Umsetzung des Gehaltsabkommens mit den Gewerkschaften der Öffentlichen Dienste über die Gehaltsregelungen für 2024 vom 22. November 2023 und erfolgen redaktionelle Anpassungen.“
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Marco Schreuder.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Marco Schreuder gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 12 19
Marco Schreuder Dr. Andrea Eder-Gitschthaler
Berichterstatter Vorsitzende