11402 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 23. November 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Für die Anpassung der Bezüge von Politikerinnen und Politikern sind einerseits der sogenannte Pensionsanpassungsfaktor und auf der anderen Seite die Inflationsrate, die von der Bundesanstalt Statistik Österreich nach dem System des § 3 Abs. 2 BezBegrBVG festgestellt wird, maßgeblich. Der jeweils niedrigere Anpassungsfaktor ist für die Erhöhung der Bezüge der Politikerinnen und Politiker heranzuziehen.

Dies hätte, ohne Gesetzesänderung, zur Folge, dass die Bezüge aller Politikerinnen und Politiker für das Jahr 2024 um 9,7 % angehoben würden. Diese Anpassung soll nunmehr für das Kalenderjahr 2024 für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 11 aufgezählten bundespolitischen Funktionen entfallen sowie für die in § 3 Abs. 1 Z 12 bis 17 aufgezählten Funktionen um die Hälfte verringert werden.

Der Entfall sowie die Verringerung der Erhöhung auf die Hälfte wirken nachhaltig. Die nächste Anpassung mit 1. Jänner 2025 wird daher für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 11 genannten Organe den mit 1. Jänner 2023 festgelegten Ausgangsbetrag und für die in § 3 Abs. 1 Z 12 bis 17 genannten Organe den mit 1. Jänner 2024 festgelegten Ausgangsbetrag zur Grundlage haben.“

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Marco Schreuder.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Marco Schreuder gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 12 19

                               Marco Schreuder                                                 Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende