11404 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (3753/A) der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird, hat der Ausschuss für Familie und Jugend des Nationalrates am 11. Dezember 2023 auf Antrag der Abgeordneten Norbert Sieber und Barbara Neßler beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zum Gegenstand hat.

Dieser dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Antrag war wie folgt begründet:

„Der Rat der Europäischen Union hat mit Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2409 vom 19. Oktober 2023 zur Verlängerung des mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 eingeführten vorübergehenden Schutzes, gestützt auf Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2001/55/EG, ABl. Nr. L 212 vom 07.08.2001 S. 12 (kurz Massenzustromsrichtlinie), das vorübergehende Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine vertriebene Personen im Bundesgebiet bis 4. März 2025 verlängert.

Der Anspruch auf Familienbeihilfe für aus der Ukraine vertriebene Personen ist in den Abs. 6 und 7 des § 3 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 geregelt.

Im Einklang mit der vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Verlängerung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts soll auch der ursprünglich bis maximal 4. März 2024 vorgesehene Anspruch auf Familienbeihilfe für diesen Personenkreis bis 4. März 2025 verlängert werden.“

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sandra Böhmwalder.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Heike Eder, BSc MBA.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür:V, S, G , dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sandra Böhmwalder gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 12 19

                            Sandra Böhmwalder                                                      Heike Eder, BSc MBA

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende