11406 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird

Im Rahmen der Gespräche zur Finanzausgleichsperiode ab 2024 haben sich Bund und Länder gemeinsam das Ziel gesetzt, durch die rechtliche Etablierung, die Weiterentwicklung und die Nutzung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank ein höchstmögliches Maß an Transparenz und effizientem Mitteleinsatz bei Leistungen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, zu gewährleisten. Zur Erreichung dieser Zielsetzung ist es erforderlich, dass Bund, Länder und Gemeinden in rechtlicher Hinsicht gleichermaßen dazu befugt sind, Daten aus allen Förderungsbereichen in die Transparenzdatenbank zu übermitteln und im Rahmen der personenbezogenen Abfrage zu verarbeiten.

Damit alle Gebietskörperschaften auch Daten, die im hoheitlichen Bereich vergebene Förderungen betreffen, in die Transparenzdatenbank übermitteln und diese Daten vom Bundesminister für Finanzen als datenschutzrechtlich Verantwortlicher in der Transparenzdatenbank verarbeitet werden dürfen, soll eine Ermächtigung von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Dateneinmeldung und gebietskörperschaftenübergreifenden Datenverarbeitung in die bzw. in der Transparenzdatenbank im Verfassungsrang verankert werden.

 

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Michaela Schartel und Mag. Sascha Obrecht.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen,

1.     gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.     dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Bernadette Geieregger gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag,

1.     gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.     dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2023 12 19

                      Bernadette Geieregger, BA                                                Mag. Sascha Obrecht

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender