11412 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde (Wettbewerbsgesetz – WettbG) geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (3777/A) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Kohleabgabegesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden, hat der Finanzausschuss des Nationalrates am 5. Dezember 2023 auf Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde (Wettbewerbsgesetz – WettbG) zum Gegenstand hat.

Dieser dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Antrag war wie folgt begründet:

„Im Zuge der Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen, die nach dem 31. Dezember 2023 und vor dem 1. Jänner 2026 ausgeführt werden, sollen auch begleitende wettbewerbsrechtliche Maßnahmen beschlossen werden.

Zu Z 1: Sofern der begründete Verdacht einer Verletzung der – bereits gesetzlich bestehenden – Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen gemäß § 7 PreisG 1992 gegeben ist, kann die Bundeswettbewerbsbehörde zukünftig selbstständig eine Branchenuntersuchung im entsprechenden Wirtschaftszweig durchführen.

Eine Missachtung der bestehenden preisrechtlichen Verpflichtung und eine potentiell ungerechtfertigte und wettbewerbsverzerrende Preisweitergabe an Endkonsument:innen soll durch diese weitere Befugnis der Bundeswettbewerbsbehörde bestmöglich vermieden werden.

Zu Z 2: Zur Stärkung des Wettbewerbsmonitorings gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 WettbG und einer damit einhergehenden verbesserten Transparenz wird die Beschränkung auf ausschließlich öffentlich verfügbare Daten aufgehoben.

Sämtliche datenschutzrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Wettbewerbsmonitorings von der Bundeswettbewerbsbehörde weiterhin zu berücksichtigen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ernest Schwindsackl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky und Dr. Manfred Mertel.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ernest Schwindsackl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2023 12 19

                            Ernest Schwindsackl                                                      Mag. Sascha Obrecht

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender